|
Die zeitgeschichtlichen Umstände
Ein Kirchenbau in schwerer
Zeit: 1791 bis 1794 .
Jeder Kirchenbau hat seine
eigene Geschichte und sein eigenes Bedingungsgefüge.
Dies gilt auch für Kirchen
in einem engen, abgeschlossenen Herrschaftsbereich.
So bauten 1731 bis 1736 die
Franziskaner in Spabrücken die dortige Wallfahrtskirche
weitgehend aus eigener Kraft.
1789 gelang es den Sommerlochern, die Mannheimer
Hofkammer zu einem für
den Neubau ihrer Kirche entscheidenden finanziellen Beitrag
durch Gerichtsbeschluß
zu zwingen.
Als im Jahre 1791 die Pfarrkirche
St. Laurentius in Wallhausen einer grundlegenden
Renovierung bedurfte, schienen
für dieses Vorhaben alle Bedingungen erfüllt.
Die mit dem Patronat dieser
Kirche seit Jahrhunderten betrauten Freiherrn von
Dalberg hatten für eine
solche Notwendigkeit gut vorgesorgt. In ihrer Verordnung
vom 3. 4. 1682 richteten
sie eine Gemeinsame Collectur für 12 alle Kirchen gefälle
der Herrschaft Dalberg in
Wallhausen ein.') In einem Bestallungsbrief vom 6. Juni 1686
wird als ein solcher Collector
der geistlichen Gefälle und Stiftungen Carl Martin Langen von
Deidesheim präsentiert
und sein Aufgabenfeld präzise umschrieben. Fortan werden alle alten
und neuen Stiftungen an die
Kirchen zu Spabrücken, Dalberg und Wallhausen zu einem
gemeinsamen Fonds zusammengeführt
und einem Bediensteten der Herrschaft zur Verwaltung unterstellt.
Vor allem die der Wallfahrtskirche in Spabrücken zugedachten Zinsen
aus Hofgütern zu
Siefersheim, Rüdesheim, Erbes Büdesheim und Mandel füllten
bald die Kassen dieses Kirchenfonds.
Als dann das zuständige Generalvikariat in Mainz auf den Tatbestand
der Abschottung
dieses Kirchenfonds gegenüber der zuständigen Kirchenverwaltung
aufmerksam wurde, erhielt
Dechant Gertler aus Bingen den Auftrag, nach Wallhausen zu gehen, um an
Ort und Stelle
eine Revision durchzuführen. Sein an das Generalvikariat in Mainz
am 6. Oktober 1779 übersandter
Bericht hat folgenden Wortlaut:
|